Der Zeitraum für eine Psychotherapie ist individuell unterschiedlich und hängt von Ihren Bedürfnissen ab.
Empfehlenswert ist eine Einheit (50 Minuten) pro Woche, damit ein kontinuierlicher Therapieprozess stattfinden kann.
Andere Intervalle sind natürlich auch möglich.
Einzeltherapie: 50 Minuten/ € 98,–
Sozialtarif auf Anfrage
Kostenzuschuss der Krankenkassen
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie Sitzungen.
ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45,00
Sie müssen vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (Download) einholen.
Nach einigen Sitzungen (überwiegend vor der 11. Sitzung) ist ein Antrag auf Kostenzuschuss, den wir gemeinsam ausfüllen, bei der Krankenkasse einzureichen, dem die ärztliche Bestätigung beizulegen ist.
Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt, ähnlich wie beim Wahlarztsystem, nach Einreichung der Honorarnoten.
Vereinbarte Termine können Sie bis spätestens 24 Stunden vorher absagen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich andernfalls die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnen muss.
Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, gemäß §15 Psychotherapiegesetz.
Neben Psychotherapie biete ich auch Beratung, Coaching, Supervision oder Selbsterfahrung an.
Mit meiner personzentrierten Arbeitsweise und Haltung begleite ich Sie bei der Entwicklung Ihrer Möglichkeiten in herausfordernden Lebenssituationen.